EEG-Regelung zum Direktverbrauch
Bereits seit dem Jahr 2000 sind die Netzbetreiber verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten, "kostendeckenden" Vergütungssatz abzunehmen. Einen finanziellen Anreiz, Solarstrom direkt zu verbrauchen (geläufig auch als Eigenverbrauch oder Eigenstromnutzung bezeichnet), gibt es erst seit dem Jahr 2009. Mit der seit Juli 2010 geltenden EEG-Novelle gewinnt der Direktverbrauch noch einmal durch die Erhöhung des Bonussatzes an Bedeutung.
Leider sind die Regelungen (die steuerlichen, weniger die technischen!) zum Direktverbrauch in der Umsetzung sehr komplex. So wird die Regelung zwar von vielen Seiten begrüßt. Die Finanziellen Auswirkungen nur sind für den Interessenten/Betreiber einer Solarstromanlage bei diesem Abrechnungsmodell kaum zu überblicken und deshalb bisher zu selten ein Anreiz.
Das neue PV-Profit unterstützt die Prognose deshalb jetzt mit einem umfangreichen Modul zum Direktverbrauch:
Weitere Informationen zum Direktverbrauch in PV-Profit finden Sie in unserem Download-Bereich.